Barrierefreiheitserklärung

Der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg ist die Barrierefreiheit ihrer Angebote ein wichtiges Anliegen. Sie bemüht sich, diese Seite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Seite www.cybersicherheit-bw.de sowie für alle Unterseiten. 

Es gibt eine Übertragung dieser Seite in Leichte Sprache. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Seite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:

  • PDF- sowie Word-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei, da die Vorlagen bereits früher erstellt wurden.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund von Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Es sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese sind in Arbeit.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. April 2023 erstellt. 

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25. April 2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Seite auffallen, können Sie sich an uns wenden. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Kommunikation
Hauptstätter Straße 67 
70178 Stuttgart 
Poststelle ( a ) cybersicherheit.bwl.de 
0711-13799-899

Sie können uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Seite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Cybersicherheitsagentur nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie an die zuständige kommunale Beauftragte oder den zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender Adresse:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle (a) bfbmb.bwl.de
0711-279-3360

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder des Beauftragten können Sie über die Seite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.