Infos zu der Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Diese Seite hilft die Barrriere-Freiheits-Erklärung zu verstehen.
Cybersicherheits-Agentur heißt kurz: CSBW.
Barriere-Freiheit ist,
wenn alle Menschen etwas benutzen können.
Zum Beispiel: Internet-Seiten.
Oder einen Eingang zu einem Haus.
Einzelne Personen-Gruppen sollen nicht ausgeschlossen werden.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen können Internet-Seiten nicht sehen.
Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,
können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.
Es darf keine Hindernisse geben.
Es gibt ein Gesetz für die Barriere-Freiheit.
Das Gesetz heißt: Landesbehindertengleichstellungsgesetz.
Die kurze Form ist: L-BGG.
Die CSBW will dass alle Sachen auf der Internet-Seite barriere-frei sind.
Die CSBW macht diese Internet-Seite barriere-frei.
Rückmeldung
Vielleicht gibt es auf der Internetseite noch Probleme mit Barriere-Freiheit.
Sie haben etwas bemerkt?
Dann können Sie uns das sagen.
Die Adresse ist:
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Kommunikation
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist: kommunikation(a)cybersicherheit.bwl.de
Sie können uns auch eine Nachricht über unser Kontakt-Formular schreiben.
Durchsetzungsverfahren
Die CSBW prüft die Internet-Seite.
Die CSBW muss machen dass die Internet-Seite barriere-frei ist.
Sie können der CSBW sagen:
Sie müssen eine Sache mit der Barriere-Freiheit noch machen.
Die CSBW antwortet nicht?
Dann können Sie bei der Schlichtungs-Stelle einen Antrag stellen.
Die Schlichtungs-Stelle ist das LZ-BARR. LZ-BARR ist das kurze Wort für Landeszentrum für Barrierefreiheit.
Oder Sie wenden sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist eine besondere Beraterin.
Sie hilft Menschen mit Behinderungen.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in jedem Bundesland.
Die Beauftragte heißt in Baden-Württemberg: Nora Welsch.
Die Adresse von der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg ist:
Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Poststelle(a)bfbmb.de
0 71 12 79 33 60
Sie können sich auch an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in Ihrer Stadt wenden.
Die kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen gibt es in jedem Stadt- oder Landkreis.
Sie können die Adresse von der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen im Internet suchen.
Sie können auch mit einem Verband Klage einreichen.
Das heißt: Verbandsklagerecht.
Das steht im Gesetz.
Das steht im Teil: Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.