Achtung vor Betrugsmails zu angeblichen Betriebsprüfungen
- Meldung
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Die betrügerischen Nachrichten richten sich insbesondere an Unternehmen. Es wird unter anderem eine angebliche „Prüfungsanordnung gemäß §193 Abgabenordnung“ angekündigt, mit der eine Betriebsprüfung vorgetäuscht wird. Häufig enthalten die E-Mails einen Anhang oder Link, welcher dazu dienen kann, Passwörter sowie persönliche oder betriebliche Daten abzugreifen.
Das Finanzministerium weißt darauf hin, dass diese E-Mals gefälscht sind und nicht von der Finanzverwaltung stammen. Auch wenn als Absender eine offizielle E-Mail-Adresse der Finanzverwaltung angezeigt wird, ist dies kein Nachweis für die Echtheit der Nachricht. Absenderangaben können technisch manipuliert werden.
Echte Prüfungsanordnungen werden vom zuständigen Finanzamt erstellt und in der Regel in Papierform versandt. Sie enthalten konkrete Angaben, beispielsweise zum Umfang und Zeitraum der Prüfung sowie zur prüfenden Person. Mit entsprechender Einwilligung ist auch eine elektronische Bekanntgabe der Prüfungsanordnung über ELSTER möglich.
Empfehlungen
- nicht auf die Nachricht antworten
- Anhänge oder Links keinesfalls öffnen
- keine Daten eingeben
- E-Mail löschen
- im Zweifel über die bekannten offiziellen Kontaktdaten an das zuständige Finanzamt wenden