Haftungsausschluss der Cyber-Ersthilfe Baden-Württemberg
- Eine Haftung der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die Leistungserbringung der CSBW erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik. Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine Handlungsoption trotz größtmöglicher Sorgfalt im Nachhinein als nicht hilfreich herausstellen kann. Eine Haftung der CSBW für einen solchen Fall wird ausgeschlossen, es sei denn, die Falschbewertung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die CSBW haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die dadurch entstehen, dass bei einem festgestellten Manipulationsverdacht und nach entsprechender Warnung an den Nutzer das Gerät von diesem oder sonstigen Personen weiterverwendet wird.
- Auch bei vollständiger Einhaltung der vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen und der Vertraulichkeitszusage kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch unbefugte Handlungen Dritter das Betroffene IT-System bereits kompromittiert wurde bzw. in Zukunft kompromittiert wird und dadurch gegebenenfalls Daten unbefugt verwendet werden. In einem solchen Fall kann nicht auf ein Fehlverhalten der für die CSBW tätigen Personen geschlossen werden. Bei einem solchen Ereignis handelt es sich vielmehr um die Realisierung des allgemeinen Nutzerrisikos, für das die CSBW ausdrücklich keine Haftung übernimmt.