Die Landesbehörde für Cybersicherheit in Baden-Württemberg

Informationsseite zur Cybersicherheitsverordnung

- Meldung

Seit April 2025 ist die Verordnung des Innenministeriums zur Verbesserung der Cybersicherheit in Baden-Württemberg (CSVO) in Kraft. Sie wirkt sich auf Landeseinrichtungen aus und formuliert Pflichten und Aufgaben der CSBW. Die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

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Die Cybersicherheitsverordnung (CSVO) konkretisiert das Cybersicherheitsgesetz (CSG) und setzt die NIS-2-Richtlinie für Behörden auf Landesebene um. Konkret wirkt sich die CSVO auf alle öffentlichen Stellen des Landes und unmittelbar auf die an das Landesverwaltungsnetz angeschlossene Stellen aus. Für sie enthält die Verordnung umfangreichere Pflichten. Zudem benennt und konkretisiert die CSVO die Aufgaben und Befugnisse der CSBW. 

Welche Pflichten, Aufgaben und Befugnisse dies sind, haben wir für Sie auf der Informationsseite Cybersicherheitsverordnung zusammengestellt. Hier finden Sie ebenfalls Antworten auf häufig gestellte Fragen (am Seitenende) sowie passende Dienstleistungen und Produkte der CSBW.